Feuer machen und das Abbrennen von Feuerwerk ist ab 12 Uhr im ganzen Kanton Aargau verboten

  28.07.2026 Kanton, Kanton, Mellingen, Fislisbach, Wohlenschwil, Niederwil, Niederrohrdorf, Fischbach-Göslikon, Künten, Birmenstorf, Mägenwil, Tägerig, Remetschwil, Birrhard, Region Reusstal, Stetten

Zuerst hiess es, der Kanton entscheide am Mittwoch, nun sind die Würfel bereits Anfang Woche 31 gefallen. Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien, teilte es mit. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten. Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
• Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
• Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist mit Vorsicht erlaubt. "Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet", heisst es. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Bisher gab es nur kommunale und keine flächendeckende kantonsweite Regelung. Mägenwil, Wohlenschwil und Birmenstorf haben in den letzten Tagen Feuer- und Feuerwehrsverbote für die Bundesfeier erlassen. Die Gemeinde Birmenstorf verschickte am Montag eine Medienmitteilung dazu und teilte mit, dass das Verbot ab Donnerstag 30. Juli gelte. Diese Frist ist nun durch den Kantonsentscheid wieder aufgehoben, respektive das Verbot gilt bereits ab Dienstag 28. Juli.

Remetschwil hat wegen der Waldbrandgefahr das Höhenfeuer abgeblasen. Andere Gemeinden warnten auf ihren Webseiten vor der Feuergefahr.


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